
Seit dem Aschaffenburger Messerangriff dominiert das Thema Migration den Wahlkampf. Aber ist Merz’ »Fünf-Punkte-Maßnahmenkatalog« (24.01.) teilweise rechtswidrig? Oder praxistauglich? Das müssen Volljuristen klären. Aber sicher helfen weniger Emotionen und mehr Gehirnschmalz in der Diskussion weiter.
»Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland«. Diese im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP 1982
niedergelegte politische Formel ist häufig wiederholt worden. Wenn es aber keine Einwanderung gibt, braucht es auch keine Regeln hierzu. So die Logik. DER SOUVERÄN vergisst vieles. Ein verkürzter Exkurs.
Seit den 1980er-Jahren führen die beiden Unionsparteien CDU und CSU dauerhaft eine konsequente Asylkampagne. Schließlich ist das hochemotionale Thema geeignet, Wahlen zu gewinnen. Nicht zu den Flüchtlingen wurden in den 1980er-Jahren (es herrschte noch Kalter Krieg) die vor allem polnischen, rumänischen und sowjetischen Aussiedler gezählt, die vielfach ebenso wenig Deutsch sprachen wie die Asylbewerber, aber unmittelbar als deutsche Staatsangehörige anerkannt wurden. Da war sie wieder: die »Blut und Hoden«-Politik. Durch die Ungleichbehandlung der Aussiedler mit den Asylbewerbern aus den gleichen Ländern wurde das auf deutsche Abstammung beruhende IUS SANGUINIS zunehmend zu einem Problem der Migrationspolitik. BTW: Die damaligen Aussiedler aus der Sowjetunion unterstützen heute i. d. R. mehrheitlich die AfD. Das gehört auch zur Wahrheit.
Vor der Bundestagswahl 1990 erneuerten die Unionschristen, diesmal noch schärfer, die Kampagne für eine Veränderung des Grundrechts auf Asyl. Die Debatten wurden (und werden nach wie vor) maßgeblich vom HAUSE SPRINGER (hier von ›BILD‹ und der ›Welt‹) massiv mitgetragen. Jetzt sind noch die ›WELT-News‹ dazugekommen.
Beide Blätter gingen damals grundsätzlich von der These aus, dass es sich bei den Asylbewerbern überwiegend um Schwindler und Betrüger handelte, die in der Bundesrepublik vor allem in den Genuss von Sozialleistungen kommen wollten (»Wirtschafts-
flüchtlinge«). Ein fester Bestandteil der Kampagne war der Begriff »Asylmissbrauch«. Die Antragsteller wurden häufig als »SCHEINASYLANTEN« oder als »Asylbetrüger« bezeichnet. Im Wahlkampf wurden generalstabsmäßig Neid und Wut produziert.
Das ermutigte Wirrköpfe (die sich bei solchen Debatten in bester Gesellschaft wähnen). Die hochgekochten Emotionen mündeten
in Hass. Plötzlich brach Gewalt aus. Uuups. Betroffenheit.
1998/ 99 wandte sich die CDU-CSU gegen die Reform des deutschen Staatbürgerrechts. Es waren wieder Wahlen.
Vielleicht sollten sich die Unionschristen endlich mal ehrlich machen! Und die Verantwortung für die Migrationsprobleme nicht ständig auf das »woke links-grün versiffte Milieu« abschieben? Wer war wie lange in Regierungsverantwortung (siehe ZURÜCK IN DIE ZUKUNFT? unten)? Deutschland ist bis heute kein echtes Einwanderungsland geworden. Die klassischen Einwanderungsländer werben um Zuwanderer. Sie sehen in ihnen einen Gewinn und gewähren ihnen daher das Recht auf Verbleib. Für die in Deutschland dominierende Politik gilt jedoch bis in die jüngste Gegenwart: Zuwanderung vielleicht ja, aber möglichst nicht auf Dauer − und möglichst wenig. Deutschland ist ein zutiefst rassistisches Land. Das haben qualifizierte Fachkräfte aus anderen Ländern inzwischen begriffen. Und Deutsche können nur Personen reinen Blutes sein. So die landläufige Meinung.
»Wer Reinrassigkeit möchte, sollte Kaninchen züchten«, Daniela Rüther, Historikerin (Tagesspiegel, 26.01.).
NACHTRAG (eingestellt am 30.01.2025):
Friedrich Merz (CDU/CSU): »Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! […]
Im Übrigen: Ihr Hinweis auf das deutsche Asylrecht trifft mittlerweile nur noch auf weniger als 3 Prozent der Asylbewerber zu.
Zu Ihrer Erinnerung: Im Jahr 1993 ist das Grundgesetz – einvernehmlich zwischen den Sozialdemokraten und meiner Fraktion – geändert worden, und zwar mit einer Bestimmung genau in Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes, der seitdem ausdrücklich regelt, dass diejenigen, die aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union kommen oder aus einem Land, in dem die Europäische Menschenrechtskonvention gilt, keinen Anspruch haben, das deutsche Grundrecht auf Asyl in Anspruch zu nehmen. Das trifft für alle zu, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen, für ausnahmslos alle, meine Damen und Herren. Wo liegt in dem, was ich Ihnen hier vorschlage, der Verstoß gegen das deutsche Grundrecht auf Asyl?«
(27032 C, Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 209. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. Januar 2025, Beginn: 14.00 Uhr.
Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 209. Sitzung wird am 4. Februar 2025 veröffentlicht.).